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Stay Physio

„Gesundheit ist Vertrauenssache –
Vertrauen Sie unserer Kompetenz“
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Herzlich Willkommen bei „Stay Physio“, Ihrer Praxis für Physiotherapie in Straelen

Wir behandeln alle Kassen- und Privatpatienten, Selbstzahler und bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.

 

Unsere Aufgabe ist es, Menschen zu unterstützen und helfend zur Seite zu stehen. Zusammen mit unseren Therapeuten erarbeiten Sie den richtigen Behandlungsweg für Ihre Gesundheit, sei es nach einem Unfall, durch Funktionseinschränkungen als Folge einer Erkrankung, durch Haltungsschäden, neurologischen Erkrankungen oder im Rahmen von rehabilitierenden Maßnahmen. Unser oberstes Ziel ist eine mögliche Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung Ihres Wohlbefindens.

Um dauerhaft eine hohe Qualität unserer Behandlungen zu gewährleisten, bilden wir uns regelmäßig fort. Bei unseren Therapeuten sind Sie in den besten Händen, sie sind hochqualifiziert, verfügen über eine langjährige Erfahrung und bilden eine starke Gemeinschaft.

Physiotherapie

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Rückenschmerzen

Wissenswertes

Infos & häufig gestellte Fragen

Die Rezeptgebühren: Die Leistungen des Physiotherapeuten sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen und werden nicht in gesamter Höhe übernommen. Im Normalfall fällt eine Zuzahlung an, die sich wie folgt zusammensetzt: 10 Euro Rezeptgebühr + 10 % des Rezeptwertes. Die Rahmenverträge mit den Krankenkassen weisen darauf hin, dass dieser Eigenanteil beim ersten Behandlungstermin vom Patienten zu entrichten ist. Am Empfang wird Ihnen gerne der genaue Betrag mitgeteilt.

Sind Sie von der Rezeptgebühr befreit, bringen Sie einfach Ihre Befreiungskarte zum ersten Termin mit.

 

Pünktlichkeit: Damit Fragen geklärt werden, eine Zuzahlung gezahlt oder eventuell weitere Terminabsprachen getroffen werden können, bitten wir Sie höflich, rechtzeitig zu Ihrem Termin zu erscheinen. Die Einhaltung der Termine erspart Ihnen und allen anderen Patienten unnötige Wartezeit. Nur so können wir Menschen mit akuten Schmerzen schnell eine Lösung anbieten.

Falls Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bedeutet dies für den Therapeuten einen Arbeitsausfall. Um solch einen Termin noch für andere Patienten nutzen zu können, sollte eine Terminabsage am Vortag bis 18 Uhr erfolgt sein. Ansonsten behalten wir uns vor, den Ausfalltermin in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen.

 

 

Rezeptgültigkeit: 14 Tage nach Ausstellungsdatum ist eine kassenärztliche Verordnung in der Regel gültig. Durch Covid-19 ist diese Frist auf 28 Tage verlängert worden. Der Ersttermin sollte also innerhalb dieses Zeitraumes stattfinden. Außerdem darf eine Behandlung nicht 28 Tage unterbrochen werden. Bitte achten Sie mit uns gemeinsam darauf, dass diese Fristen eingehalten werden.

 

 

Privatpatienten und Selbstzahler: Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem ersten Termin über Ihren Versicherungsstatus wegen einer möglichen Kostenübernahme der Behandlungen. Werden einzelne Positionen der Abrechnung nicht in vollem Umfang von Ihrer Versicherung übernommen, ist der nicht erstattungsfähige Betrag von dem Patienten selbst zu zahlen.

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